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   OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18   

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https://dejure.org/2018,39887
OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18 (https://dejure.org/2018,39887)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2018 - 4 U 19/18 (https://dejure.org/2018,39887)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2018 - 4 U 19/18 (https://dejure.org/2018,39887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche des Bauherrn wegen Verzögerungen der Baufertigstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Detailregelung geht vor: Nachtrag trotz funktionaler Leistungsbeschreibung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Detailregelung geht vor: Nachtrag trotz funktionaler Leistungsbeschreibung! (IBR 2019, 180)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 136
  • NZBau 2019, 101
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18
    Dabei sind das gesamte Vertragswerk und dessen Begleitumstände zugrunde zu legen (so zum Ganzen wörtlich: BGH Urteil vom 13.03.2008 - VII ZR 194/06 - Rn. 32, juris).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Parteien in den Vertrag vom 29.07./24.08.2015 (dort S. 3; Bl. 9 d. A.) eine Regelung aufgenommen haben, wonach "Nachträge für diesen Pauschalfestpreisvertrag ausgeschlossen sind." Zwar steht es Parteien eines Globalpauschalvertrages grundsätzlich frei zu vereinbaren, dass der Auftragnehmer auch solche Mehrleistungen ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen hat, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss die dem Vertrag zugrunde liegende Planung ändert (BGH Urteil vom 13.03.2008 - VII ZR 194/06 - Rn. 34).

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (so wörtlich: BGH Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00; BGH Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 214/06 - Rn. 16; BGH Urteil vom 16.04.2009 - VII ZR 177/07 - Rn. 3).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass das Interesse der Beklagten an einem optisch einwandfreien Erscheinungsbild der Paneelverkleidung der Aufzugsschächte - entgegen der Auffassung der Beklagten nicht vergleichbar ist, mit demjenigen des Auftraggebers in dem der Entscheidung des BGH vom 06.12.2001 (VII ZR 241/00) zugrunde liegenden Fall.

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (so wörtlich: BGH Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00; BGH Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 214/06 - Rn. 16; BGH Urteil vom 16.04.2009 - VII ZR 177/07 - Rn. 3).
  • BGH, 16.04.2009 - VII ZR 177/07

    Einbeziehung des Grads des Verschuldens des Unternehmers an der Entstehung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (so wörtlich: BGH Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00; BGH Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 214/06 - Rn. 16; BGH Urteil vom 16.04.2009 - VII ZR 177/07 - Rn. 3).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 4 U 19/18
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass auf ein Angebot auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses zur Auslegung eines nachfolgend geschlossenen Vertrages mit funktionaler Beschreibung nicht zurückgegriffen werden kann, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlungen mit der Änderung der Art der Leistungsbeschreibung gerade das Risiko der Vollständigkeit der Beschreibung auf den Auftragnehmer verlagert werden sollte (BGH Urteil vom 23.01.1997 - VII ZR 65/96 - Rn. 16, juris).
  • OLG Köln, 18.02.2019 - 11 U 59/17

    Auch der Global-Pauschalvertrag bietet Nachtragspotenzial!

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner sog. Bistro-Entscheidung (Urteil v. 13.03.2008 - VII ZR 194/06, NZBau 2008, 437; ihm folgend zuletzt: OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2018 - 4 U 19/18, NZBau 2019, 101) ausgeführt hat, wird das Bausoll entscheidend durch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegende Bauplanung bestimmt.
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